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Die Reform des Landespersonalvertretungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen: Eine Übersicht und erste Bewertung der Novelle 2011

Mehr Mitbestimmung im Öffentlichen Dienst hatte die am 09. 05. 2010 neu gewählte rot-grüne Landesregierung zugesagt. Nordrhein-Westfalen solle Mitbestimmungsland Nr. 1 werden, so lautete ein SPD-Wahlversprechen. Zur Erinnerung: Die Änderungen der Novelle des Landespersonalvertretungsrechts im Jahr 2007 waren damit begründet worden, dass das Gesetz in der über Jahrzehnte einseitig ausgestalteten Fassung die Anforderungen an organisatorische und personelle Entscheidungen nicht mehr erfülle. Das LPVG NW habe ein Niveau erreicht, das deutlich über dem des Bundes und dem anderer Länder liege, ohne dass dafür eine Berechtigung bestehe, zumal sich das BPersVG bewährt habe, hieß es vor vier Jahren. Mit den Änderungen des LPVG NW aus der Novelle 2007 sollte daher ein zeitgemäßes Personalvertretungsrecht nach dem Vorbild des BPersVG geschaffen und ein Beitrag zum Abbau der Bürokratie geleistet sowie der Handlungsspielraum der Behörden erweitert werden, so die damalige Begründung der CDU/FDP-Landesregierung aus dem Jahr 2007. Demgegenüber waren dann folgende Eckpunkte zur „Reform der Reform“ durch die Fraktionen von rot-grün aufgestellt worden, um die Novelle des Jahres 2007 wieder umzukehren:

Seiten 412 - 419

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.11.2011.412

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