• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Beteiligung bei der Polizeiauswahl

1. Ein Beamter kann sich auf mutmaßliche Fehler bei der Entscheidungsfindung der Personalvertretung nicht berufen. Diese betrifft einen internen Vorgang der Willensbildung der Personalvertretung, der die Rechtmäßigkeit der beteiligungspflichtigen Maßnahme des Dienstherrn nicht berührt.

2. Das Beteiligungsrecht der Gleichstellungsbeauftragten ist schwächer ausgestaltet als das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung. Es gewährt dem Betroffenen keine eigene, unabhängig vom materiellen Recht selbständig durchsetzbare Rechtsposition.

3. Die Zahl der Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst wird, ebenso wie die Zahl der im öffentlichen Dienst besetzbaren Stellen, allein von der Organisationsgewalt des Dienstherrn bestimmt.

4. Dienstliche Beurteilungen von Bewerbern, die für sie in unterschiedlichen Statusämtern erstellt wurden, sind im Auswahlverfahren vergleichbar zu machen. Dies kann nicht strikt schematisch geschehen. Das zusätzlich zu berücksichtigende Gewicht der in einem höheren Statusamt erteilten Beurteilung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

§ 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürPersVG.
§§ 18 Abs. 3 Satz 2, 20 Abs. 1 Satz 2, 3 ThürGleichStG.
§§ 4, 9 ThürLbVOPol.
§ 7 Abs. 1 Satz 2 ThürPOG.

OVG Thüringen, Beschl. v. 9.2.2017 – 2 EO 802/16 –

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PersV.02.2018.062

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 5,56 *) PDF | 4 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2004

Jahrgang 2024
Jahrgang 2023
Jahrgang 2022
Jahrgang 2021
Jahrgang 2020
Jahrgang 2019
Jahrgang 2018
Jahrgang 2017
Jahrgang 2016
Jahrgang 2015
Jahrgang 2014
Jahrgang 2013
Jahrgang 2012
Jahrgang 2011
Jahrgang 2010
Jahrgang 2009
Jahrgang 2008
Jahrgang 2007
Jahrgang 2006
Jahrgang 2005
Jahrgang 2004