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Auswirkungen fehlerhafter Beteiligung bei der automatischen Personaldatenverarbeitung, VG Gießen, Beschluss vom 16. 07. 04 – 22 L 2286/04 –

1. Konzept i. S. v. § 81 a HPVG ist das Konzept zur Umwandlung der Personalentwicklungsbörse in eine Personalvermittlungsstelle in der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 22. 12. 2003.

2. Unter den Begriff Konzept fallen nicht die Auswahlrichtlinien zur Auswahl und Meldung des Überhangpersonals, die Verfahrensregelungen zur Personalvermittlungsstelle des Hessischen Ministerium der Finanzen vom 04. 02. 2004, das Personalstammblatt und der Meldebogen für eine freie Stelle (Bestätigung der Entscheidung des VG Gießen, Beschluss vom 08. 03. 2004, Az. 22 L 604/04).

3. Soweit die Beteiligung des Personalrates nicht durch § 81 a HPVG begrenzt ist, verbleibt es bei der Mitbestimmung gem. § 74 Abs. 1 Nr. 15 und § 77 Abs. 2 Nr. 4 HPVG bzw. der Mitwirkung nach § 81 Abs. 1 HPVG.

4. Unvollständige bzw. unrichtige Verfahrensverzeichnisse reichen für eine ordnungsgemäße personalvertretungsrechtliche Beteiligung nach § 34 Abs. 5 HDSG i.V. m. § 81 Abs. 1 und § 83 Abs. 6 HPVG nicht aus (Bestätigung der Entscheidung des VG Gießen, Beschluss vom 08. 03. 04, Az. 22 L 604/04).

5. Eine Pflicht zur Beteiligung des örtlichen Personalrats entfällt nur insoweit, als eine ordnungsgemäße Mitwirkung eines übergeordneten Personalrats im Sinne von § 83 Abs. 6 Satz 2 HPVG erfolgt.

6. Zur rechtmäßigen Verarbeitung der personenbezogenen Daten der zur PVS gemeldeten bzw. noch zu meldenden Personen bedarf es eines ordnungsgemäßen Verfahrensverzeichnisses mit einer entsprechenden Vorabkontrolle.

7. Die derzeit der PVS gemeldeten Daten sind sämtlich zu löschen, da mangels ordnungsgemäßem Verfahrensverzeichnis eine Vorabkontrolle nicht durchgeführt worden ist. Alle bisher im automatisierten Verfahren an die PVS gemeldeten Personen können einen Anspruch auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten nach § 19 Abs. 4 HDSG geltend machen.

§ 4 d Abs. 5 Satz 2 BDSG.
§§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4 und Abs. 6, 19 Abs. 4, 34 Abs. 1 und 5 HDSG.
§§ 74 Abs. 1 Nr. 15, 77 Abs. 2 Nr. 4, 81 Abs. 1, 81 a Abs. 1 Satz 2, 83 Abs. 3 und Abs. 6 HPVG.
Art. 8 EG-Datenschutzrichtlinie.

VG Gießen, Beschluss vom 16. 07. 04 – 22 L 2286/04 –

Seiten 30 - 33

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/PERSV.01.2005.030

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