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Neue Tendenzen bei der Regelung der Geschäftsverteilung im Personalrat

Im Gegensatz zum Bund sind einige Bundesländer dazu übergegangen, die Personalratsarbeit durch die Übertragung von Personalratsaufgaben auf den Vorstand und Ausschüsse des Personalrats sowie durch Erleichterungen der Geschäftsführung effektiver zu gestalten. In der Praxis wird es sich erweisen müssen, ob die vorgesehenen Maßnahmen zur Aufgabendelegation tatsächlich den gewünschten Entlastungseffekt haben oder ob damit nicht eine problematische Entmachtung der Personalvertretungen verbunden ist.

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