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§ 75 (Fälle der vollen Mitbestimmung)

Die Vorschrift wurde ersetzt durch § 78 Abs. 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 n. F. (Abs. 1), § 79 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 n. F. (Abs. 2), § 78 Abs. 1 Nr. 12 bis 14, § 79 Abs. 1 Nr. 4, 5, § 80 Abs. 1 Nr. 1 bis 9, 11, 14 bis 17 n. F. (Abs. 3), § 80 Abs. 2 n. F. (Abs. 4) sowie § 63 Abs. 1 S. 2, 3 n. F. (Abs. 5);

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_k_0075_a

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