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§ 1 Geltungsbereich
Absatz 1 umschreibt den betrieblichen/persönlichen Geltungsbereich des TVöD bzw. TV-L. Dieser wird durch die Ausnahmen des Absatzes 2 (TV-L: des Absatzes 2 und 3) wieder eingeschränkt; im VKA-Bereich des TVöD wird die Abgrenzung zu den Spartentarifverträgen in Absatz 3 flexibilisiert.
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_04_e_0001_b
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