• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 107b Verteilung der Versorgungslasten

§ 107b wurde durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes vom 21.12.1992 (BGBl. I S. 2088) in das BeamtVG mit Wirkung vom 25.12.1992 eingefügt (vgl. Rz 3–5); danach wird eine sog. Versorgungslastenteilung im Versorgungsfall ausgelöst, wenn die „Übernahme“ des Beamten oder Richters in den Dienst eines Dienstherrn „in dem in Art. 3 des EV genannten Gebiet“ (§ 83 ab 1.1.2002 gem. VÄndG 2001 weggefallen) in der Zeit nach dem 2.10.1990 bis 31.12.1993 erfolgt ist (Tz 107b.2.1.4 BeamtVG VwV).

2. § 107b wird erneut geändert durch das BeamtVGÄndG 1993 mit Wirkung vom 1.1.1994; danach wird der Übernahmeendzeitpunkt vom 31.12.1993 auf den 31.12.1995 hinausgeschoben und somit der praktischen Notwendigkeit angepasst (Rz 6).

3. Änderung des § 107b in Abs. 3 und Abs. 4 S. 2 mit Wirkung vom 1.1.1999 gem. Art. 6 Nr. 39, Art. 24 Abs. 1 VReformG vom 29.6.1998, BGBl. I S. 1666, 1678; vgl. auch Rz 6 Ziff. 1.

4. Ab 1.1.2002 Änderung des § 107b Abs. 1 gem. Art. 1 Nr. 56a, Art. 20 Abs. 1 VÄndG 2001 = 1) Wegfall der Altersbegrenzung des 45. Lj. im Zeitpunkt der Übernahme des Beamten oder Richters und 2) neue Beschreibung der Voraussetzungen für die Übernahme und nachfolgenden Erstattungspflicht, wie folgt: „… wenn der Beamte oder Richter bereits auf Lebenszeit ernannt worden ist und dem abgebenden Dienstherrn nach Ablegung der Laufbahnprüfung oder Feststellung der Befähigung mindestens 5 Jahre zur Dienstleistung zur Verfügung stand“.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_o_0107b

Ihr Zugang zur Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Dieses Dokument einzeln kaufen
  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
€ 27,12 *) PDF | 61 Seiten

*) inkl. gesetzlicher MwSt.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!


Zur Infodienst-Anmeldung