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Zulässige/unzulässige Fragen

Nur zulässige Fragen müssen vom Bewerber richtig beantwortet werden. Zulässigkeit ist der Schlüssel zum Anfechtungsrecht – oder optional Kündigungsrecht – des Arbeitgebers. Einen Kanon zulässiger bzw. unzulässiger Fragen gibt es nicht, und soll es auch nicht geben, um den Einzelfall sachgerecht beurteilen zu können. Gleichwohl hat sich ein Cluster typischer Fragen in Fragebögen und in Einstellungsgesprächen herausgebildet, zu denen generalisierende Aussagen möglich sind. Beurteilungsgrundlage ist dabei eine Interessenabwägung zwischen legitimen, funktionsorientierten Informationsinteressen des künftigen Arbeitgebers und dem Schutz von Persönlichkeit und Privatsphäre des Bewerbers (Hohenstatt/Stamer/Hinrichs, NZA 2006 S. 1065, 1066).

Seiten 195 - 223

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/978-3-503-15811-9_6340

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