Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
Vorbemerkungen zu Abschnitt II: Arbeitszeit
Der zweite Abschnitt des TVöD und des TV-L fasst die allgemeinen Regelungen zur Arbeitszeit in den §§ 6 bis 11 zusammen. Er wird ergänzt – – Aus den Überleitungstarifverträgen sind bzw. waren § 22 TVÜ-Bund, §§ 22, 24 TVÜ-VKA und §§ 23, 25 Abs. 2 und 28 TVÜ-Länder zu beachten. Zur Arbeitszeit verhalten sich ferner der Tarifvertrag Altersteilzeitarbeit (TV ATZ) und für das Tarifgebiet Ost der Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (besondere regelmäßige Arbeitszeit).
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_04_e_0006
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.