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Verordnung zur Regelung von Angelegenheiten auf dem Gebiet des Notarwesens (Notarverordnung – NotV)
vom 10. Februar 2000 (GVBl. 60), zul. geänd. durch § 3 V 2018 (GVBl. 745)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0074_015
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