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Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Disziplinargesetzes
vom 20. August 2008 (ABl. 1379), geändert durch Art. 1 Nr. 7 G Nr. 1761 zur Begleitung der Neuorganisation der saar Vollzugspolizei 2011 (ABl. I 1629, 1630), zuletzt durch Art. 8 VO zur Entfristung der Geltungsdauer von Vorschriften des Landesrechts aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres und Sport 2015 (ABl. 888, 891)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0090_004
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