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Verordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei den bundesunmittelbaren Körperschaften mit Dienstherrnfähigkeit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BDGBMASKDV)
vom 13. Juli 2006 (BGBl. I 1584), geänd. durch Art. 2 der VO vom 6. Mai 2015 (BGBl. I 690), Zweite ÄndVO 2016 (BGBl. I 1134), zuletzt durch Dritte ÄndVO 2022 (BGBl. I 2111)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0068_007a
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