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Verordnung zur Durchführung des Bayerischen Disziplinargesetzes und zur Vertretung des Freistaates Bayern in Disziplinarsachen für den kommunalen Bereich (DVKommBayDG)
vom 29. Juli 2008 (GVBl. 552), geänd. durch § 1 Nr. 80 Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung 2014 (GVBl. 286, 296)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0074_007
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