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Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Finanzen
vom 18. Dezember 2014 (GVBl. I 380), geänd. durch Art. 3 VO 2022 (GVBl. 210, 214), Art. 1 VO 2022 (GVBl. 367), zuletzt durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen“ 2025 (GVBl. Nr. 9) – Auszug –
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0082_013
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