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Verordnung über die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung (Soldatenvergütungsverordnung – SVergV)

vom 20. Juni 2014 (BGBl. I S. 874), zuletzt geänd. d. Art. 15 d. BBVanpG 2018/2019/2020 vom 8. November 2018 (BGBl. I S. 1810, 1813)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_d_0537

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