Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
Verordnung über die Tilgung von Eintragungen in Personalakten (Tilgungsverordnung – Tilg.V) (außer Kraft)
vom 14. Mai 1971 (GV. NRW. S. 148), geänd. durch Art. 49 Zweites BefristungsG vom 5. April 2005 (GV. NRW. S 274, 281), zuletzt durch Art. 30 VO 2009 (GV. NRW. S. 837, 847) (außer Kraft)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0086_004
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.