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Verordnung über den Sonderurlaub für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für Richterinnen und Richter des Bundes (Sonderurlaubsverordnung – SUrlV)
vom 1. Juni 2016 (BGBl. I S. 1284), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. März 2023 (BGBl. I Nr. 80 S. 1)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_d_0755
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