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Verordnung über den Erholungsurlaub der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes (Erholungsurlaubsverordnung – EUrlV)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. November 2004 (BGBl. I S. 2831), zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. August 2021 (BGBl. I S. 3582, 3590)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_d_0750
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