Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Bayern (GemBekBoG)
als Tz 3 der Verwaltungsvorschriften zum Beamtenrecht (VV-BeamtR), Bekanntm. des Bay. Staatsministeriums für Finanzen v. 13. Juli 2009 (FMBl. 2009, 190, 214ff.)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0074_020
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.