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Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 13. Januar 2012 (GVBl. S. 1), zuletzt geändert durch Art. 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes vom 21. Dezember 2021 (GVBl. S. 592)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0816
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