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Thüringer Besoldungsgesetz (ThürBesG)

i. d. F. der Bekanntmachung vom 18. Januar 2016 (GVBl. S. 1, 166, 202), zuletzt geänd. durch Art. 2 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 340, 355)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_g_0160

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