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TdL: Überleitung in den TV-L mit dem TVÜ-Länder – Vorbemerkung

Wie die Einführung des TVöD bei Bund und VKA zum 1.10.2005, musste auch die Einführung des TV-L bei den Ländern zum 1.11.2006 durch Überleitungsregelungen begleitet werden. Diese sind im „Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder)“ vom 12. Oktober 2006 niedergelegt.

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_04_g_0001

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