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Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG)

vom 16. Januar 1991 (BGBl. I S. 47) in der Neufassung des Art. 1 des Gesetzes vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2065), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1614, 1643)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0051

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