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Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)

in der Fassung vom 2. März 1989 (Amtsbl. S. 413), zuletzt geändert durch Art. 2 Gesetz Nr. 2111 zur Änderung des Saarländischen Besoldungsgesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. September 2023 (Amtsbl. S. 836, 842)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0810

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