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Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg
in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12. März 2015 (GBl. S. 221), zuletzt geändert durch Art. 5 des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2022 vom 15. November 2022 (GBl. S. 540, 548)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0801
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