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Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG)

in der Fassung der Neubekanntmachung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes vom 9. Februar 2016 (Nds. GVBl. S. 2), geändert durch Art. 1 Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 21. Juni 2023 (Nds. GVBl. S. 111)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0807

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