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Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG)
i. d. F. des Art. 2 des Landesgesetzes zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157, 208), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. April 2022 (GVBl. S. 120, 121)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_n_0040
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