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Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1762)
– Auszug –
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_05_d_0035
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