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Hessisches Verwaltungszustellungsgesetz (Hess.VwZG)
vom 14. Februar 1957 (GVBl. I 9), geändert durch Gesetz 1966 (GVBl. I 151), 1973 (GVBl. I 57), Art. 7 G zur Neuordnung des Disziplinarrechts 2006 (GVBl. I 394, 419 = D 082 Nr. 2), Art. 5 ÄndG 2008 (GVBl. I 970, 975), zuletzt durch Art. 8 ÄndG 2012 (GVBl. I 622)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0082_018
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