Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!
Hessisches Besoldungsgesetz (HBesG)
i. d. Fass. des Art. 2 des 2. DRModG vom 27. Mai 2013 (GVBl. I S. 218, 256), zuletzt geändert durch Art. 13 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 764, 767)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_g_0070
- Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
- Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Das Recht des Öffentlichen Dienstes" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
- schnell informieren: downloaden und lesen
- auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
- bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
Die Angebote richten sich nicht an Letztverbraucher i. S. d. Preisangaben-Verordnung. Die als Nettopreise angegeben Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.