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Hamburgische Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen (Hamburgische Erschwerniszulagenverordnung – HmbEZulVO)
vom 23. Juli 2013 (HmbGVBl. S. 340), zuletzt geänd. d. Art. 11 d. G vom 18. Juli 2017 (HmbGVBl. S. 191, 195)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_g_0060_10
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