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Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr (Wehrverwaltungsaufgabenübertragungsgesetz – WVwAÜG)

i. d. Fass. d. Art. 3a d. BwRefBeglG vom 21. Juli 2012 (BGBl. I S. 1583, 1590)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yd_0510

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