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Gesetz zur Überleitung von Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern in die ab dem 1. Februar 2010 geltende neue Besoldungsstruktur (Hamburgisches Versorgungsüberleitungsgesetz – HmbVersÜLG)

i. d. F. des Art. 4 des Gesetzes vom 26. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 23, 102), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Oktober 2012 (HmbgGVBl. S. 454, 457)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_n_0035_003

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