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Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)
vom 17. Juni 2008 (BGBl. I 1010), geänd. durch Art. 15 Abs. 16 DNeuG 2009 (BGBl. I 160, 263), Art. 6 Abs. 3 G zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung 2017 (BGBl. I 872, 889), Art. 3 G zur Neuregelung des Mutterschutzrechts 2017 (BGBl. I 1228, 1240), Art. 2 G zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften 2017 (BGBl. I 1570), Art. 1 G zur Änderung des BeamtStG und des BBG sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften 2018 (BGBl. I 2232), Art. 10 des 2. DSAnpUG-EU
2019 (BGBl. I 1626, 1632), Art. 2 G zur Regelung des Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften 2021 (BGBl. I 2250, 2252), zuletzt durch Art. 4 G für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – Hinweisgeberschutzgesetz – 2023 (BGBl. I Nr. 140, S. 17).
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0012
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