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Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz – EinsatzWVG)
i. d. Fass. der Neubekanntmachung vom 4. September 2012 (BGBl. I S. 2070), zuletzt geänd. d. Art. 61 d. Elften ZuständigkeitsanpassV vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1335)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_yd_0385
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