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Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO)

i.d.F. der Bekanntm. vom 20. Juni 1992 (GVBl. 162), geänd. durch § 1 G zur Anpassung von Gesetzen an das Gesetz zum Neuen Dienstrecht in Bayern 2011 (GVBl. 689), § 1 Nr. 330 Verordnung zur Anpassung des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung 2014 (GVBl. 286, 324), § 3 G zur Änderung des BayVwVfG und anderer Rechtsvorschriften 2015 (GVBl. 154), zuletzt durch Art. 10b Abs. 4 BayAGBMG 2015 (GVBl. 178), § 1 Abs. 295 AnpassungsVO 2019 (GVBl. 98), § 3 G 2020 (GVBl. 663, 670), zuletzt durch § 1 ÄndG 2022 (GVBl. 148) – Auszug –

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0074_024

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