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Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Landes Baden-Württemberg (Versorgungsrücklagegesetz – VersRücklG)
vom 15. Dezember 1998 (GBl. S. 658), zuletzt geänd. d. Art. 2 d. G vom 7. März 2023 (GBl. S. 77, 82)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_g_0010_03
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