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Gesetz über eine Versorgungsrücklage des Bundes (Versorgungsrücklagegesetz – VersRücklG)

i. d. Fass. d. Neubekanntmachung vom 27. März 2007 (BGBl. I S. 482), zuletzt geändert durch Art. 7 d. BBVAnpÄndG 2021/2022 vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2444, 2445)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_d_0230

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