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Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz – BremBeamtVG)

i. d. F. d. Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2014 (Brem. GBl. S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2023 (Brem. GBl. S. 607,608)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_n_0034

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