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Gesetz über die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung im Bereich der früheren Deutschen Bundespost (Postsozialversicherungsorganisationsgesetz – PostSVOrgG)

vom 14. September 1994 (BGBl. I 2325, 2338), geänd. durch Art. 15 Abs. 101 DNeuG 2009 (BGBl. I 160, 272), Art. 97 G über die weitere Bereinigung von Bundesrecht 2010 (BGBl. I 1864, 1879), zuletzt durch Art. 6 Abs. 3 G zur Weiterentwicklung des Personalrechts der Beamtinnen und Beamten der früheren Deutschen Bundespost 2015 (BGBl. I 813, 822). – Auszug –

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0911_002b

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