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Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz – AbgG)

vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4650) – Auszug –

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_d_0055

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