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Gesetz über die Gründung einer Deutschen Bahn Aktiengesellschaft (Deutsche Bahn Gründungsgesetz – DBGrG)
vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I 1993, 2378, 2386), zuletzt geändert durch Art. 21 G zur Novellierung des BPersVG 2021 (BGBl. I 1614, 1646). – Auszug –
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0900_002b
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