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Gesetz über die Besoldung der bremischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Bremisches Besoldungsgesetz – BremBesG)

vom 20. Dezember 2016 (Brem. GBl. S. 924), zuletzt geänd. d. Art. 4 d. G vom 12. Dezember 2017 (Brem. GBl. S. 784, 785)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_03_g_0050

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