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Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
vom 15.5.1986 (BGBl. I S. 742), zuletzt geändert durch Art. 3 des G vom 15.11.2019 (BGBl. I S. 1604)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_04_e_0030_a_an03
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