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Gesetz des Landes Schleswig-Holstein über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (Beamtenversorgungsgesetz Schleswig-Holstein – SHBeamtVG)

i. d. F. des Art. 3 d. G zur Neuregelung des Besoldungs- und Beamtenversorgungsrechts in Schleswig-Holstein vom 26. Januar 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 153, 219), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 645, 646)

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_01_n_0044

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