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Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I 1077), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz 2020 vom 25. Juni 2020 (BGBl. I 1474, 1476).
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0120
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