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Gerichtskostengesetz (GKG) (Auszug)
i. d.F. der Bekanntmachung vom 27. Februar 2014 (BGBl. I 154), zuletzt geändert durch Art. 16 G zur Fortentwicklung der stopp pp. 2021 (BGBl. I 2099, 2111).
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0410
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