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Fragerecht und Offenbarungspflicht (Anfechtung)

„How do you do?“ sagt der Engländer bei der Begrüßung. „How do you do?“ lautet die Gegenfrage, auf die selbstverständlich ebenfalls keine Antwort erwartet wird. Und kein noch so spleeniger Engländer käme auf den Gedanken, einen juristischen Traktat darüber zu verfassen, ob Ersterem überhaupt ein Fragerecht zusteht, und bejahendenfalls, ob Letzteren eine Offenbarungspflicht trifft oder ob ihm gar ein Recht auf Lüge zusteht.

Seiten 187 - 194

Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/978-3-503-15811-9_6339

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