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Durchführungsverordnung zum Landesdisziplinargesetz Nordrhein-Westfalen (Landesdisziplinargesetz – LDG NRW) bei den Körperschaften unter der Aufsicht des Landes im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (DVO-LDG NRW für Körperschaften im Geschäftsbereich MAGS – DVO-LDG-NRW)
vom 14. September 2006 (GV. NRW. S. 510), geänd. durch Art. 2 VO über die Fusion der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in NRW 2007 (GV. NRW. S. 437, 439), zuletzt durch Art. 10 G zur Auflösung des Landesversicherungsamtes NRW 2007 (GV. NRW. S. 588, 589)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_d_0086_002
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