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Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen (SächsDO)
Vom 28. Februar 1994 (GVBl. 333), geändert durch Art. 3 Zweites G zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften 1999 (GVBl. 121, 127), Art. 1 Erstes G zur Änderung der Disziplinarordnung für den Freistaat Sachsen 2001 (GVBl. 693), zuletzt am 17.12.2003 durch Art. 7 ÄndG 2003 (GVBl. 330, 341)
Zitierfähig mit Smartlink: https://oeffentlichesdienstrechtdigital.de/gkoed_02_xd_0064
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